Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende
1.1. Buchungen können mündlich, telefonisch, schriftlich, persönlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen. Für alle Buchungen gilt:
a) Grundlage unserer Angebote sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen der Brigitte Krickl Reisen GmbH für die jeweilige Reise soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen.
b) Sie als Kunde haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
c) Die von uns gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250§ 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist.
d) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie der Brigitte Krickl Reisen GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
e) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch uns zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung per E-Mail übermitteln, sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben, weil der Vertragsabschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.2. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften /§§312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Reiseverträgen nach § 651a und §651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß §651h BGB (siehe hierzu auch Ziff.4).
2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsabschluss einer Pauschalreise wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises für Unterkunft und Transfer zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Flüge müssen bei Buchung vollständig bezahlt werden.
2.2 Nach Vertragsabschluss der Buchung von Hotelzimmern und Schiffskabinen oder Schiffen im Vollcharter bei Blauen Reisen wird eine Anzahlung von 50 % fällig, die Restzahlung 28 Tage vor Reiseantritt.
2.3 Wird die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten geleistet, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind sowie unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht Ihrerseits besteht, sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.3 bis 4.5 zu belasten.
3. Änderung von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Reiserücktrittskosten
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber uns schriftlich, vorzugsweise per E-Mail zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Reiserücktrittserklärung bei der Brigitte Krickl Reisen GmbH.
4.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert die Brigitte Krickl Reisen GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen gelten folgende Stornoregelungen.
4.3 Die Stornogebühr wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bzw. bei Nichterscheinen wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
a) Bei allen Buchungen mit Ausnahme von Blauen Reisen im Kabinen- und Vollcharter, Flugtickets, Buchung von Hotelzimmern bei Rabattaktionen sowie Ferienhäusern/wohnungen
Bis 28. Tag vor Reiseantritt 20%
ab 27. bis 22. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45 %
ab 14. bis 07. Tag vor Reiseantritt 55 %
ab 06. bis 01. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem Anreisetag 90 % des Reisepreises
b) bei Blauen Reisen im Kabinencharter
Bis 28. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 27. bis 22. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab 21. Tag bis Anreisetag 100 %
bei Blauen Reisen im Vollcharter und Ferienhäusern
bis 120 Tage vor Anreise 50 %
119-28 Tage vor Anreise 80 %
27 Tage vor Anreise bis Anreisetag 100 %
c) Sofern der Flugtarif abweichenden Regelungen unterliegt werden evtl. von Ziffer 4.3 a) abweichende Stornobedingungen bei der Buchung angezeigt. Stornierungs-, Umbuchungsgebühren für Flüge können je nach Fluggesellschaft und Tarifbedingungen stark voneinander abweichen, Eine Riehe von Tarifen erlauben keine Umbuchungen und Stornierungen, was Sie ebenfalls bei Ihrer Flugbuchung erfahren.
d) Bei Hotelzimmern mit Preisnachlässen/Rabatten
Bis 28. Tag vor Reiseantritt 50%
ab 27. bis 22. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab 21. Tag bis Anreisetag 100 %
4.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis gestattet, die uns zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von uns geforderte Stornogebühr.
4.5 Die Brigitte Krickl Reisen GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind.
4.6 Das gesetzliche Recht von Ihnen, gemäß § 651e BGB von uns durch schriftliche Mitteilung zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
5. Umbuchungen
5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziel, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Kundenwunsch dennoch eine Umbuchung vorgenommen, können wir bei Einhaltung einer Frist von 28 Tagen vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 30 € pro Reisenden erheben.
5.2 Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe Sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Die Brigitte Krickl Reisen GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von uns beruht. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt durch die Kündigung von uns unberührt.
8. Mitwirkungspflichten des Reisenden
8.1 Reiseunterlagen
Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben.
8.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, können Sie weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach §651n BGB geltend machen.
Es besteht die Verpflichtung, seine Mängelanzeige unverzüglich unserem Vertreter vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von uns vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der von uns mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen. Informationen über die Erreichbarkeit unseres Vertreters bzw. unserer Kontaktstelle vor Ort finden Sie in den Reiseunterlagen.
Unser Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
8.3 Fristsetzung vor Kündigung
Möchten Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie der Brigitte Krickl Reisen GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen
Für die Mängelanzeige bei Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung gelten folgende besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen:
a) Wir weisen Sie darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich uns oder unserem Vertreter bzw. unserer Kontaktstelle anzuzeigen. Dies entbindet Sie oder den Reisenden nicht davon die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nichtherbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.2 Die Brigitte Krickl Reisen GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil unseres Reisearrangements sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
10. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung
10.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr.2, 4-7 BGB haben Sie als Kunde/Reisende gegenüber uns geltend zu machen. Die Geltendmachung muss aus dem schriftweg, vorzugsweise per E-Mail, erfolgen.
10.2 Wir weisen Sie im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Für alle mit uns geschlossenen Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, weisen wir Sie auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europ.eu/consumers/odr/ hin.
11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrt-unternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hierüber informieren.
Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, so werden Sie von uns über den Wechsel informiert. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot („Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar:
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1 Wir werden Sie über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
12.2 Bitte beachten Sie, dass Sie für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich sind. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir Sie nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
12.3 Die Brigitte Krickl Reisen GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir eigene Pflichten verletzt haben.
13. Barrierefreiheit
Für unsere Flughafentransfers werden unterschiedliche Transportmittel wie Busse, Kleinbusse und PKWs eingesetzt. Und bei unseren Unterkünften gibt es eine große Auswahl unterschiedlichster Angebote, zwischen kleinen Pensionen, Ferienhäusern und Boutiquehotels bis hin zu 5-Sterne-Anlagen mit sehr unterschiedlichen Standards. Da wir weder bei den Transfers noch bei den und Unterkünften durchgängig Barrierefreiheit garantieren können, sind unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und anderen Behinderungen oder Handicaps nicht geeignet. Wir bitten um Ihr Verständis, dass unsere Fahrer/innen keine entsprechende Ausbildung haben und daher nicht assistieren können.
14. Veranstalter
Veranstalter im Sinne des Reiserechts ist:
Brigitte Krickl Reisen GmbH
vertreten durch die Geschäftsführerin Brigitte Krickl
Mülbergerstrasse 81
73728 Esslingen
Tel. 0172 913 66 77
info@tuerkei-einmal-anders.de
Steuernummer 59330/11088
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
HRB 213103
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE173676878
Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden; die Plattform wird voraussichtlich ab dem 15.02.2016 ihren Betrieb aufnehmen.